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   BSG, 09.12.1981 - 12 RK 55/81   

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BSG, 09.12.1981 - 12 RK 55/81 (https://dejure.org/1981,13612)
BSG, Entscheidung vom 09.12.1981 - 12 RK 55/81 (https://dejure.org/1981,13612)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 1981 - 12 RK 55/81 (https://dejure.org/1981,13612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kindergeld - Einnahmen zum Lebensunterhalt - Beitragspflicht - Bestimmung des Grundlohns

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 21.10.1980 - 3 RK 53/79

    Beschädigten-Grundrente - Einnahme zum Lebensunterhalt

    Auszug aus BSG, 09.12.1981 - 12 RK 55/81
    Bereits der 3. Senat des BSG hat in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 1980 (BSGE 50, 243, 244 = SozR 2200 5 180 Nr. 5) den Gesetzesmaterialien, dem Wortlaut der Vorschrift, ihrer Zweckbestimmung und dem gesetzlichen Zusammenhang entnommen, daß 5 180 Abs. 4 RVG nur die Einnahmen erfaßt, die dem Arbeitsentgelt gleichgestellt sind und deshalb dem allgemeinen Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, nicht dagegen zweckbestimmte Sozialleistungen, die einen besonderen Mehrbedarf abdecken.
  • BSG, 25.11.1981 - 5a/5 RKn 18/79

    Einnahmen zum Lebensunterhalt - Wohngeld und Kindergeld - Beiträge an die

    Auszug aus BSG, 09.12.1981 - 12 RK 55/81
    Dies ergibt sich aus folgenden Überlegungen, die im wesentlichen auch dem in gleichem Sinne ergangenen Urteil des 5. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. November 1981 - 5a/5 RKn 18/79 - zugrundeliegen:.
  • BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 43/80

    Zweckgebundene Leistung iS von § 27 Abs 4 RehaAnO 1975

    Auszug aus BSG, 09.12.1981 - 12 RK 55/81
    Urteil vom 21. Juli 1981 - 7 RAr 43/80 -).
  • BSG, 04.06.1991 - 12 RK 43/90

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bei freiwillig krankenversicherten Beamten

    Vom Bruttolohnprinzip seien im Urteil des erkennenden Senats vom 9. Dezember 1981 (SozR 2200 § 180 Nr. 9) zum Kindergeld und im Beschluß des Großen Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Juni 1985 (BSGE 58, 183 = SozR 2200 § 180 Nr. 27) zur Beitragsbemessung bei einem einkommenslosen freiwillig versicherten Ehegatten Ausnahmen anerkannt worden.

    Das LSG hat zutreffend darauf hingewiesen, daß die vom Kläger angeführten Entscheidungen des BSG in SozR 2200 § 180 Nr. 9 und in BSGE 58, 183 = SozR 2200 § 180 Nr. 27 nicht einschlägig sind; sie betreffen nicht die Beitragsbemessung von Arbeitsentgelt eines freiwilligen Mitglieds in seiner eigenen Versicherung (vgl im übrigen zum Bruttoprinzip in Fortführung der letztgenannten Entscheidung das Urteil des Senats vom 10. Mai 1990 in SozR 3-2500 § 240 Nr. 1).

  • BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 26/01 R

    Krankenversicherung - Härtefallregelung - kindererziehende Versicherte - Höhe der

    Da die Rechtsprechung des BSG unter Geltung der RVO das Kindergeld nicht den Einnahmen zum Lebensunterhalt zurechnete (SozR 2200 § 180 Nr. 9), entspricht es dem Willen des Gesetzgebers, diese Sozialleistung im Rahmen der Befreiungsvorschrift des § 61 Abs. 3 SGB V gleichermaßen nicht den Einnahmen zum Lebensunterhalt zuzurechnen (ebenso zB Zipperer, BArbBl 4/1989, 30, 31; ders in: Maaßen/Schermer/Wiegand/Zipperer, SGB V, § 61 RdNr 13a; H. Peters, aaO, § 61 SGB V RdNr 21; Gerlach in: Hauck/Noftz, SGB V, K § 61 Anhang Anm 1. und S 24; Kruse in: LPK-SGB V, 2. Aufl 2003, § 61 RdNr 11).
  • LSG Hessen, 22.08.2013 - L 1 KR 390/12

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwillig versicherter Mitglieder -

    Auch das Kindergeld ist als eine zweckgebundene Leistung nicht beitragspflichtig (BSG, Urteil vom 9. Dezember 1981, 12 RK 55/81; Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/ Pflegeversicherung, Stand: März 2012, § 240 SGB V Rdnr. 24; offen gelassen bei entsprechender Satzungsregelung: BSG, Urteil vom 19. Dezember 2000, B 12 KR 1/00 R, RdNr. 32, zit. nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.04.2019 - L 11 KR 3158/18

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - schweizerische Kinderrente nach

    In der Rechtsprechung des BSG war zur Rechtslage nach § 180 Abs. 4 RVO geklärt, dass das Kindergeld nicht zu den "Einnahmen zum Lebensunterhalt" gehörte und deshalb auch bei freiwillig Krankenversicherten nicht beitragspflichtig war (BSG 09.12.1981, 12 RK 55/81, SozR 2200 § 180 Nr. 9; BSG 25.11.1981, 5a/5 RKn 18/79, SozR 2200 § 180 Nr. 7).
  • BSG, 25.03.1982 - 10 RKg 2/81

    Kindergeld; Beitragsanspruch; Verrechnung von Beitragsansprüchen

    Dem besonderen Zweck des Kindergeldes hat das Bundessozialgericht bereits dadurch Rechnung getragen, daß es Kindergeld nicht zu den "sonstigen Einnahmen zum Lebensunterhalt" i.S. des § 180 Abs. 4 RVO zählt (vgl. Urteile vom 25. November 1981 - 5a/5 RKn 18/79 - und vom 9. Dezember 1981 - 12 RK 55/81 beide zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 18.05.1983 - 12 RK 17/82

    Gesetzliche Krankenversicherung - Beamtenrecht - Verfassungswidrigkeit -

    Anders als das Kindergeld und das Wohngeld ist es nicht vorwiegend für einen über die Unterhaltssicherung hinausgehenden besonderen sozialen Zweck bestimmt, so daß die vom Senat in den Urteilen vom 9. Dezember 1981 - 12 RK 55/81 - = SozR 2200 § 180 Nr. 9 und vom 2. Juni 1982 - 12 RK 65/81 - zu den genannten Leistungen aufgestellten Grundsätze hier nicht zutreffen.
  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 29/79

    Witwengrundrente - Beitragszuschuß - Sonstige Einnahmen zum Lebensunterhalt -

    Dieser Beurteilung hat sich der erkennende Senat hinsichtlich des Kindergeldes in seinem Urteil vom 9. Dezember 1981 - 12 RK 55/81 - angeschlossen.
  • BSG, 02.06.1982 - 12 RK 65/81

    Wohngeld; Einnahmen zum Lebensunterhalt

    Wie der Senat.im Anschluß an das Urteil des 5. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. November 1981 - 5a/5 RKn 18/79 - und das Urteil des 5. Senats des BSG vom 21. Oktober 1980 (BSGE 50, 245, 244 = SozR 2200 5 180 Nr. 5) ausgeführt hat, erfaßt % 180 Abs. 4 EVO nur die Einnahmen, die dem Arbeitsentgelt gleichgestellt sind und deshalb dem allgemeinen Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, nicht dagegen zweckbestimmte Sozialleistungen, die einen besonderen Mehrbedarf abdecken (Urteil vom 9. Dezember 1981 12 RK 55/81 ).
  • BSG, 02.06.1982 - 12 RK 53/81
    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 9. De- zember 1981 in der im wesentlichen gleichgelagerten Streitsache 12 RK 55/81 entschieden hat, gehört das Kindergeld nicht zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt und damit nicht.
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